Die gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen bieten umfangreiche Unterstützung zur sicheren Mobilität und betrieblichen Verkehrssicherheit an.
Nutzen Sie die vielfältigen Informationen, Präventionsangebote und zielgruppengerechten Maßnahmen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Häufig gestellte Fragen
Entsprechend ihres gesetzlichen Präventionsauftrags schützen die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und reduziert Kosten.
Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Abhängig Beschäftigte in Unternehmen sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei einer für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten.
Die Berufsgenossenschaften sind Mitglied des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungen bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und Berufskrankheiten.
Die Unfallkassen sind Mitglied des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.
Die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist gesetzlich festgelegt. Um die für Sie zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zu ermitteln, informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.