Immer mehr Beschäftigte entdecken Fahrräder und Pedelecs als gesundheitsfördernde und kostengünstige Verkehrsmittel für die täglichen Arbeitswege. Auch immer mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen fördern das Radfahren für ihre Beschäftigten – beispielsweise, indem sie Dienstfahrräder anschaffen.
Personen auf dem Fahrrad oder Pedelec sind jedoch stärker sturzgefährdet, werden im Straßenverkehr leichter übersehen und erleiden im Falle eines Unfalles vergleichsweise stärkere Verletzungen als Personen, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Zur Vermeidung von Arbeits- und Dienstwegeunfällen mit dem Rad wurde das Seminarprogramm „Sicherheit für den Radverkehr“ entwickelt. Es richtet sich an Beschäftigte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
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In theoretischen Einheiten lernen die Teilnehmenden Unfallursachen und Gefahrenstellen im Straßenverkehr sowie verkehrsrechtliche und technische Voraussetzungen für ihr Rad kennen. In Praxisübungen trainieren sie sicheres Fahrverhalten mit ihrem Fahrrad oder Pedelec und den Umgang mit kritischen Situationen.
Das Training findet im Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung in Gruppen von 10 bis 14 Personen statt. Es ist für Fahrräder und für Pedelecs geeignet. Beschäftigte nehmen mit ihrem eigenen, verkehrssicheren (Dienst-)Fahrrad teil. Während des praktischen Trainingsteils besteht die Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms.
Das Seminarprogramm wird von erfahrenen DVR-Trainer*innen auf Deutsch oder auf Englisch durchgeführt. The training “Safety for Cyclist” can be conducted in German or in English.
Ihr Vorteil:
Viele Unfallkassen und Berufsgenossenschaften beteiligen sich an den Kosten der Radfahr-Trainings. Informieren Sie sich vor der Buchungsanfrage bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgerin (UK/BG), ob und wie sie die Trainings bezuschusst.
Ihre Ansprechperson
Stimmen von Teilnehmenden
Häufig gestellte Fragen
Buchung, Kosten und Stornierung
Das Training „Sicherheit für den Radverkehr“ kann nur von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen angefragt werden.
Es findet als Gruppentraining mit mind. 10 bis max. 14 Personen statt. Sollten Sie insgesamt mehr als 14 Personen anmelden wollen, wird sich der DVR nach Ihrer Buchungsanfrage mit Ihnen zur weiteren Abstimmung in Verbindung setzen. Nur bei Versicherten der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann das Training nach Rücksprache ggf. mit mindestens acht Teilnehmenden durchgeführt werden.
Nein, es können nur Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ein Training für Gruppen buchen.
Unabhängig von der gewählten Trainingsdauer betragen die entstehenden Kosten für ein Radtraining jeweils 920,00 Euro. Die Umsatzsteuer entfällt gem. § 4 Abs. 22 a UstG.
Das durchführende Unternehmen/die öffentliche Einrichtung kann den jeweiligen Trainingsvertrag durch Erklärung in Textform/E-Mail gegenüber dem DVR bis zum 21. Tag vor dem jeweiligen Trainingsbeginn kostenfrei stornieren. Der Eingang der Erklärung beim DVR ist maßgeblich. Die Stornierung muss in Textform/per E-Mail an Frau Claire Borowski unter cborowski(at)dvr.de erfolgen.
Bei Stornierungen weniger als 21 Kalendertage vor Beginn des Trainings fällt eine Stornierungsgebühr an.
Die ausführlichen Stornierungsbedingungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Viele Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) beteiligen sich an den Kosten für die Trainings für bei ihnen versicherte Mitgliedsunternehmen/-einrichtungen und deren Beschäftigte (z.B. mit einem Gutschein). Informieren Sie sich bitte vor der Buchungsanfrage eines Trainings bei der für Ihr Unternehmen zuständigen BG bzw. bei der für Ihre öffentliche Einrichtung zuständigen UK, ob eine (Mit-)Finanzierung der Trainingskosten erfolgen kann.
Sollte die Mindestteilnahmezahl von zehn Personen pro Training unterschritten werden, übernehmen BG und UK die Kosten nicht.
Für geringfügig oder zeitlich befristet Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten oder andere diesen gleichzusetzenden Personen, ist eine Finanzierung über die BG und UK in der Regel ebenfalls nicht möglich.
Die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist gesetzlich festgelegt. Um die für Sie zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zu ermitteln, informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Abhängige Beschäftigte in Unternehmen sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei einer für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungen bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und Berufskrankheiten. Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand unterstützen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.
Durchführung und Voraussetzungen
In der Buchungsanfrage können Unternehmen/öffentliche Einrichtungen den gewünschten Durchführungsort angeben. In der Regel ist dies in der Nähe des Unternehmens/der öffentlichen Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass am Durchführungsort ein Seminarraum und in dessen Nähe eine asphaltierte Freifläche von mindestens 15 m x 35 m zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Radtrainings können in der Regel überall in Deutschland durchgeführt werden.
Für den Theorieteil ist ein Seminarraum für bis zu 14 Personen mit Beamer (oder ähnlicher Projektionsmöglichkeit) und Flipchart notwendig. Für den Praxisteil ist eine asphaltierte Freifläche von mindestens 15 m x 35 m in der Nähe des Seminarraums Voraussetzung.
Der Seminarraum und die Freifläche sind vom buchenden Unternehmen/der buchenden Einrichtung zu stellen. Beachten Sie: Sollten Sie den öffentlichen Straßenraum als Freifläche nutzen wollen, muss dies vorab amtlich genehmigt werden. Der DVR empfiehlt die Nutzung betrieblicher Flächen bzw. von Privatgrund.
Für alle Teilnehmenden besteht Helmpflicht. Die Fahrradhelme sind selbst mitzubringen oder müssen seitens des Unternehmens/der öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Personen ohne Helm können nicht am Praxisteil des Trainings teilnehmen.
Das Training ist nur für klassische Fahrräder und für Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung) geeignet. Diese müssen verkehrssicher sein, damit sie von den Teilnehmenden im Training verwendet werden dürfen.
Nein, für Lastenfahrräder und für E-Bikes ist das Training nicht geeignet.
Das Training wird nur für Fahrräder ohne Elektroantrieb und für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelecs) angeboten. Ein E-Bike wird durch einen Motor angetrieben und benötigt ein Versicherungskennzeichen.
Nein, das Training findet mit eigenen (Dienst-)Fahrrädern oder Pedelecs der Teilnehmenden statt. Grundlegende Voraussetzung ist, dass diese verkehrssicher sind!
Im Gegensatz zum 5-Stunden-Training, entfällt im kürzeren 4-Stunden-Training die Exkursion zu möglichen Gefahrenstellen in der Umgebung bzw. auf dem Werksgelände. Zudem gibt es während des 4-stündigen-Trainings nur eine kurze Pause und keinen Zeitpuffer für eventuelle Verzögerungen (sollten Teilnehmende zu spät kommen etc.). Bei größeren Gruppen (z.B. 14 Teilnehmende) bleibt weniger Zeit, die Übungen zu wiederholen. Daher bevorzugen die meisten Unternehmen das 5-Stunden-Training.
Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber, welches Training sie (mit-)finanziert. Manche Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen beteiligen sich nicht bei allen Trainingsformaten/-längen an den Trainingskosten.
Die Trainings werden auf Deutsch und auf Englisch angeboten.
Im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung sind Teilnehmende über ihre Berufsgenossenschaft oder die zuständige Unfallkasse versichert. Für Schäden an Fahrrädern oder Pedelecs wird keine Haftung übernommen.
