Junge Menschen verunglücken deutlich häufiger im Straßenverkehr als ältere. Fehlende Erfahrung, Selbstüberschätzung, hohe Risikobereitschaft sowie Alkohol- oder Drogenkonsum spielen bei diesen Unfällen eine entscheidende Rolle.
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften mussten in den letzten Jahren zum wiederholten Male mehr tödliche Wegeunfälle im Straßenverkehr im Vergleich zu den sonstigen tödlichen Arbeitsunfällen verzeichnen. In Deutschland verunglückten allein im Jahr 2024 insgesamt 31.442 junge Menschen im Alter von bis zu 30 Jahren bei Arbeits- und Wegeunfällen im Straßenverkehr. Dabei wurden 64 junge Männer und Frauen getötet (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2025).
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Um jungen Beschäftigten die Risiken des Straßenverkehrs bewusst zu machen und ihnen alltagspraktische Präventionsstrategien zu vermitteln, hat der DVR das Seminarprogramm „Alles im Griff?“ entwickelt.
In dem Seminar werden grundlegende Einsichten in die Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Verhaltens im Straßenverkehr gegeben. Mittels Selbstreflexion und Perspektivwechsel sollen die Teilnehmenden eine positive Einstellung zum rücksichtsvollen und regelkonformen Fahren entwickeln und ihr Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig verändern.
Dazu werden in Gruppen- und Partnerarbeit folgende Themen diskutiert:
- Imponieren/Konkurrieren
- Verständigung/Kommunikation
- Rollentausch
- Thrill
- Eigenverantwortung
- Regelverhalten
- Alkohol/Drogen
Das Seminar findet in Unternehmen, Berufsschulen und berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten in Gruppen von bis zu 15 jungen Beschäftigen und Auszubildenden statt.
Die Kosten für die Durchführung trägt das Unternehmen/die öffentliche Einrichtung.
Ihr Vorteil:
Einzelne Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten des Seminars „Alles im Griff?“. Informieren Sie sich vor der Buchungsanfrage bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgerin (UK/BG), ob und wie sie das Seminar bezuschusst.
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Häufig gestellt Fragen
Buchung, Kosten und Stornierung
Das Seminar „Alles im Griff?“ richtet sich an junge Beschäftigte und kann von Unternehmen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Berufsschulen und berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass die maximale Gruppengröße 15 Personen beträgt. Sollten Sie insgesamt mehr als 15 Personen anmelden wollen, wird sich der DVR nach der Buchungsanfrage mit Ihnen zur weiteren Abstimmung in Verbindung setzen.
Die Kosten für das Seminar betragen 920,00 Euro. Die Umsatzsteuer entfällt gem. § 4 Abs. 22 a UstG.
Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beteiligen sich an den Kosten für das Seminar für bei ihnen versicherte Mitgliedsunternehmen/-einrichtungen und deren Beschäftigte.
Das durchführende Unternehmen/die öffentliche Einrichtung kann den jeweiligen Seminarvertrag durch Erklärung in Textform/E-Mail gegenüber dem DVR bis zum 21. Tag vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Der Eingang der Erklärung beim DVR ist maßgeblich. Die Stornierung muss in Textform/per E-Mail an Frau Claire Borowski unter cborowski(at)dvr.de erfolgen.
Bei Stornierungen weniger als 21 Kalendertage vor Beginn des Seminars fällt eine Stornierungsgebühr an.
Die ausführlichen Stornierungsbedingungen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beteiligen sich an den Kosten für das Seminar für bei ihnen versicherte Mitgliedsunternehmen/-einrichtungen und deren Beschäftigte. Informieren Sie sich bitte vor der Buchungsanfrage bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. bei der für Ihre öffentliche Einrichtung zuständigen Unfallkasse, ob und wie Sie einen Kostenzuschuss oder eine Kostenübernahme erhalten können.
Für geringfügig oder zeitlich befristet Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten oder andere diesen gleichzusetzenden Personen, ist eine Finanzierung über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Regel nicht möglich.
Die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist gesetzlich festgelegt. Um die für Sie zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zu ermitteln, informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Abhängige Beschäftigte in Unternehmen sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei einer für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungen bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und Berufskrankheiten. Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand unterstützen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.
Durchführung und Voraussetzungen
In der Buchungsanfrage können Unternehmen/öffentliche Einrichtungen den gewünschten Durchführungsort angeben. In der Regel ist dies vor Ort am Sitz des Unternehmens, der Berufsschule oder der berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätte.
Für das Seminar sind ein Seminarraum mit Beamer (bzw. mit vergleichbarer Projektionsmöglichkeit) sowie ein bis zwei Flipcharts zur Verfügung zu stellen.
Das Seminar kann in der Regel überall in Deutschland durchgeführt werden. Der DVR ist bemüht, Referentinnen und Referenten aus der jeweiligen Region einzusetzen.
Das Seminar wird auf Deutsch angeboten.
