Häufig gestellte Fragen

„Deine Wege“ ist ein Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), das sich auf sichere Mobilität im beruflichen, betrieblichen und öffentlichen Bereich konzentriert. 

Im Rahmen von „Deine Wege” bieten der DVR und die gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen zielgruppengerechte und qualitätsgesicherte Maßnahmen, Trainings und Seminare, Aktionen im Betrieb,Medien und Materialien an, um die Verkehrssicherheit auf Wegen von und zur Arbeit, zur Ausbildung und zur Schule sowie auf dem Werks- und Betriebsgelände zu erhöhen und präventiv Unfälle zu vermeiden. 

Arbeitswege sind Wege hin zur oder zurück von der Arbeit. Ein Unfall, der sich auf einem Arbeitsweg ereignet, wird als Wegeunfall bezeichnet. Dazu zählt auch der Weg von und zur Schule, Ausbildungsstätte und Kita.

Dienstwege sind berufliche Wege und Fahrten, z. B. für Kundentermine oder Lieferungen. Ein Unfall, der sich auf einem Dienstweg ereignet, zählt als Arbeitsunfall.

Viele Unfälle passieren auf Arbeitswegen und Dienstwegen. Faktoren wie Müdigkeit, Zeitdruck und hohe Verkehrsdichte erhöhen das Risiko. Laut Statistik gehören Wegeunfälle zu den häufigsten Arbeitsunfällen und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit und Sicherheitsmaßnahmen.

In den vergangenen Jahren mussten Unfallkassen und Berufsgenossenschaften wiederholt mehr tödliche Wegeunfälle als tödliche Arbeitsunfälle im Straßenverkehr verzeichnen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. entwickelt  daher gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Programme und Maßnahmen, um die Ursachen dieser Unfälle zu beseitigen und sichere Arbeitswege zu schaffen. Das Ziel: Wer sich auf Dienst- und Arbeitswegen bewegt, soll wohlbehalten ans Ziel kommen.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. ist ein Interessenverband zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Seit seiner Gründung 1969 wirkt er daran mit, dass Verkehrsunfälle mit schweren Folgen in der Bundesrepublik Deutschland stetig abgenommen haben. Ziel ist es, die Zahlen der getöteten und schwer verletzten Verkehrsunfallopfer weiter zu verringern und den Straßenverkehr für alle sicherer zu gestalten. 

In Zusammenarbeit u. a. mit Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen erarbeitet der DVR Empfehlungen an Politik und Industrie, die wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen vorsehen. Als Verband setzt er sich für eine sichere und fehlerverzeihende Verkehrsinfrastruktur und fortschrittliche Fahrzeugtechnologien ein. Des Weiteren fördert er die Mobilitätsbildung und entwickelt Kampagnen, Trainings und Programme, um Straßenverkehrsunfällen vorzubeugen. Seit 2007 ist die Vision Zero die leitende Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit des DVR.

Entsprechend ihres gesetzlichen Präventionsauftrags schützen die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und reduziert Kosten. Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträgerinnen ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Abhängig Beschäftigte in Unternehmen sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei einer für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge beeinflussen oder ersetzen nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind Mitglied des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungen bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und Berufskrankheiten.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge beeinflussen oder ersetzen nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkassen sind Mitglied des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.

Die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist gesetzlich festgelegt. Um die für Sie zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zu ermitteln, informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.

Viele gesetzliche Unfallversicherungsträgerinnen unterstützen Arbeitnehmende und Arbeitgebende bei den Kosten für bestimmte Trainings- und Seminarangebote (z.B. Fahrtrainings).

Die Zuschüsse müssen in der Regel im Vorfeld beantragt werden und werden zum Beispiel in Form von Gutscheinen erteilt. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Ihr Unternehmen/Ihre öffentliche Einrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.